Fitnessstudios im Lockdown – lag ein Leistungsaustausch vor?

Während des Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 mussten auch die Fitnessstudios schließen. Viele Betreiber haben ihren Mitgliedern damals angeboten, dass der Zeitraum, in dem die Mitglieder nicht trainieren konnten, am Ende der Mitgliedschaft beitragsfrei angehängt wird.  Auch wurden Onlinekurse angeboten und andere Aktivitäten entwickelt, um die Mitglieder zu behalten.

Die Frage ist, ob in der Zeit von Mitte März bis Mitte Mai 2020 dennoch ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch oder aber eine steuerbare Anzahlung der Mitglieder auf noch zu erbringende Leistungen vorlag. Weiterlesen