Heute am 22.12. ist der Adventskalender fast leer – nur noch zwei Türchen, dann ist Weihnachten. Das bestätigt Ihnen auch die Waage? Sie fragen sich, ob sie den teuer angefressenen Weihnachtsspeck steuermindernd im Fitnessclub wieder loswerden können?
Clubbeiträge als außergewöhnliche Belastung?
Das könnte schwer werden. Diese Aufwendungen sind zumindest nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn sie lediglich eine pauschale ärztliche Bescheinigung vorlegen, nach der ihnen z.B. eine allgemeine Sporttherapie oder Krankengymnastik angeraten wird. Der Abzug setzt nämlich eine besondere ärztliche Verordnung im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV voraus. So hat es das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 30.01.2019 (7 K 2297/17) entschieden. Weiterlesen