Die Zusammenarbeit zwischen dem Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss wird sich durch das FISG verändern. Es wurde nun gesetzlich klargestellt, dass der Aufsichtsrat auch die Qualität der Abschlussprüfung beurteilen muss. Dadurch kommt dieser Aufgabe des Aufsichtsrates eine größere Bedeutung zu. Doch diese stellt den Aufsichtsrat vor einige Herausforderungen.
Fragen an den Abschlussprüfer
Der Prüfungsausschuss – der künftig bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zwingend eingerichtet werden muss – stimmt mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte ab. Doch wenn es um die Beurteilung der Qualität der erfolgten Abschlussprüfung geht, stellen sich für den Aufsichtsrat einige Fragen: Weiterlesen