Seit nunmehr mehreren Jahren wird die Einführung einer Besteuerung von Finanztransaktion gefordert. Hierbei werden unterschiedliche Konzepte diskutiert, die zum Ziel haben unerwünschte und ökonomisch schädliche Finanztransaktionen einen Riegel vorzuschieben. Insbesondere auf Grundlage der Erfahrungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde die Forderung nach Einführung einer Finanztransaktionsteuer lauter und auch in einigen Staaten eingeführt. Ziel der Finanztransaktionsteuer ist es, die Steuerpflichtigen, mittels Steuererhebung von einer Investition in schädliche Finanztransaktionen abzuhalten. Die Finanztransaktionsteuer kann daher als Lenkungssteuer angesehen werden.
Die Befürworter der Einführung der Finanztransaktionsteuer erhoffen sich durch die Einführung eine Verbesserung der Finanzmarktstabilität zu erreichen. Ob dies tatsächlich erreicht werden kann erscheint zumindest fraglich (vgl. Vogel, Die Einflussnahme steuerlicher Lenkungsnormen auf Entscheidungen von Wirtschaftssubjekten, Lohmar/Köln 2015, S. 237 ff.). Durch den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur 19. Legislaturperiode des Bundestages haben sich die Regierungsparteien zur Einführung einer Finanztransaktion verpflichtet. So heißt es im Koalitionsvertrag: Weiterlesen