Einführung der Finanztransaktionsteuer: Ein Statusbericht

Seit nunmehr mehreren Jahren wird die Einführung einer Besteuerung von Finanztransaktion gefordert. Hierbei werden unterschiedliche Konzepte diskutiert, die zum Ziel haben unerwünschte und ökonomisch schädliche Finanztransaktionen einen Riegel vorzuschieben. Insbesondere auf Grundlage der Erfahrungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde die Forderung nach Einführung einer Finanztransaktionsteuer lauter und auch in einigen Staaten eingeführt. Ziel der Finanztransaktionsteuer ist es, die Steuerpflichtigen, mittels Steuererhebung von einer Investition in schädliche Finanztransaktionen abzuhalten. Die Finanztransaktionsteuer kann daher als Lenkungssteuer angesehen werden.

Die Befürworter der Einführung der Finanztransaktionsteuer erhoffen sich durch die Einführung eine Verbesserung der Finanzmarktstabilität zu erreichen. Ob dies tatsächlich erreicht werden kann erscheint zumindest fraglich (vgl. Vogel, Die Einflussnahme steuerlicher Lenkungsnormen auf Entscheidungen von Wirtschaftssubjekten, Lohmar/Köln 2015, S. 237 ff.). Durch den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur 19. Legislaturperiode des Bundestages haben sich die Regierungsparteien zur Einführung einer Finanztransaktion verpflichtet. So heißt es im Koalitionsvertrag: Weiterlesen

Der Koalitionsvertrag: indirekte Steuern und Förderpaket für Immobilien

136 Tage nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD am 7.2.2018 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im folgenden Blogbeitrag wird beleuchtet, welche Änderungen die 177 Seiten des Koalitionsvertrags für indirekte Steuern ankündigen. Daneben verdient ein umfangreiches Paket zur Immobilienbesteuerung nähere Betrachtung.

Im Bereich der indirekten Steuern hat die neue Regierungskoalition insbesondere einige eng umrissene Änderungen bei der Umsatzsteuer im Blick. Zur aktuell großen Reform der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie auf EU-Ebene, die eine Systemumstellung für den innereuropäischen Warenverkehr (innergemeinschaftlichen Erwerb) vorsieht, äußert sie sich nicht.

Bessere Wettbewerbssituation für Seehäfen

Das Erhebungs- und Erstattungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer an Flug- und Seehäfen soll optimiert werden. Ziel ist offenbar, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem Wahlrecht der MwStSystRL machen z.B. die Niederlande, Belgien oder Österreich Gebrauch und vermarkten dies offensiv als Standortvorteil für ihre See- und Flughäfen. Es ist anzunehmen, dass der designierte Finanzminister Olaf Scholz als Hamburger bestens über die Materie informiert ist und zügig handelt.

Gegen Online-Umsatzsteuerbetrug

Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet sollen Betreiber von elektronischen Marktplätzen für die ausgefallene Umsatzsteuer in Anspruch genommen werden, wenn sie den Handel unredlicher Unternehmer über ihre Plattform nicht unterbinden. Weiterlesen

Noch 12 Tage bis zur Bundestagswahl: Steuerpolitisches Potpourri

Am 24.09.2017 sind die Deutschen zur Wahl gerufen. Doch was kommt wohl danach? Aufschluss geben die Wahlprogramme der Parteien, die im Oktober Startpunkt für die Koalitionsverhandlungen sind.

Mit Ausnahme des Einkommensteuertarifs und der Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist die Steuerpolitik nur Randthema im Bundestagswahlkampf 2017. Dieser Beitrag zieht einige Steuerforderungen ans Tageslicht, die bisher in den abgelegenen Ecken der Wahlprogramme ihr Dasein fristen.

Altbekannte Frontlinien bei Erbschaft- und Vermögensteuer

Wie ein Déjà-vu zum 2013er-Wahlkampf lesen sich die Programmpassagen zur Erbschaftsteuer (ErbSt) und zur Vermögensteuer (VSt). Union und FDP lehnen Verschärfungen bei der ErbSt und die Wiedereinführung der VSt vehement ab. Bei der ErbSt fordert die CSU überdies eine Regionalisierung, während die AfD diese gleich ganz abschaffen möchte.

SPD, Grüne und Linke verlangen dagegen unisono eine nochmalige Reform der ErbSt. Ziel ist jeweils eine höhere Besteuerung großer Erbschaften, was fraglos insbesondere auf vererbtes oder geschenktes Betriebsvermögen abzielt. Wie 2013 fordern Grüne und Linke zusätzlich die Einführung einer Vermögensteuer. Die SPD hingegen hat an dieser Stelle Lehren aus dem letzten Wahlkampf gezogen und erläutert, dass „hochvermögende“ Bürger im sozialdemokratischen Dreiklang aus erhöhter Einkommensteuer (48% „Reichensteuer“), Abschaffung der Abgeltungsteuer sowie verschärfter ErbSt schon genügend zur Ader gelassen werden sollen und folglich auf eine VSt verzichtet werden kann.

Weiterlesen