Viele Händler bieten beim Verkauf ihrer Waren so genannte Null-Prozent-Finanzierungen an. Heutzutage mögen derartige Finanzierungen zwar nicht mehr zu einem nennenswerten Vorteil führen, doch es gab einmal Zeiten, in denen Zinsen hoch und daher die Zinsvorteile entsprechend groß waren. Jüngst musste der BFH diesbezüglich die Frage entscheiden, ob Händler ihre umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei den bei Null-Prozent-Finanzierungen mindern dürfen.
Seine Antwort hier in aller Kürze: Wird bei einem Warenverkauf eine so genannte Null-Prozent-Finanzierung über eine Bank angeboten, so ist die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage aus dem Warenverkauf nicht um Entgelte zu mindern, die das finanzierende Kreditinstitut bei der Auszahlung des Kaufpreises an den Händler einbehält. Weiterlesen