Ich habe da mal eine Frage: Ist das Bestehen einer (ungewissen) datenschutzrechtlichen Bußgeldforderung und deren tatsächliche Betreibung – vor dem Hintergrund gesteigerter und in Teilen noch unsicherer datenschutzrechtlicher Anforderungen, erhöhter Bußgelder und sensibilisierter Aufsichtsbehörden – in der Anfangsphase der DSGVO wahrscheinlich? Schwierig zu beantworten, oder nicht?
Wer die Frage allerdings für sein kaufmännisches Unternehmen bzw. einen entsprechenden Mandanten mit ja beantwortet, sollte über eine bilanzielle Rückstellung (§ 249 Abs. 1 Satz. 1 Var. 1 HGB) nachdenken. Weiterlesen