Lehren aus Wirecard: Finanzexpertise für den Aufsichtsrat gewinnt an Bedeutung und reicht dennoch allein nicht aus

Der Gesetzesentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität vom 16. Dezember 2020 hat es in sich. Oder anders gesagt: Es zeigt die vielen Großbraustellen, die erst durch den Causa Wirecard angegangen werden. Auch Aufsichtsräte sind von den Änderungen betroffen. Künftig wird der Fokus auf Weiterbildungen von ihnen deutlich zunehmen. Lediglich 3,7 % der Aufsichtsräte bilden sich überhaupt fort. Dieses Thema wird sicherlich in der Zukunft auf den Hauptversammlungen eine größere Rolle spielen.

Doch nun zurück zu den Reformvorschlägen: Künftig soll es nicht nur einen Finanzexperten geben, der über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt; die Kompetenzen sollen auf . beiden Sachgebieten erforderlich sein und können entweder auf eine oder zwei Personen vereint sein. Die Ideen sind ein guter Anfang, reichen allerdings nicht aus. Weiterlesen