FGO hat Vorrang vor der DSGVO

Kürzlich habe ich in dem Blog-Beitrag „Besteht ein Recht auf Akteneinsicht nach der DSGVO?“ auf eine Entscheidung des Niedersächsischen FG aufmerksam gemacht, das einen Anspruch auf Akteneinsicht mit der Begründung verneint hat, dass die Vorschriften der DSGVO im Bereich des Steuerrechts nur auf harmonisierte Steuern, wie etwa die der Umsatzbesteuerung, anwendbar seien, nicht dagegen auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen (Urteil vom 28.1.2020, 12 K 213/19). Jüngst ging es abermals um die Themen „DSGVO“ und „Akteneinsicht“; dieses Mal vor dem FG Baden-Württemberg (Beschluss vom 17.12.2019, 2 K 770/17). Hier war aber nicht die Frage der Akteneinsicht an sich streitig. Vielmehr verlangte der Prozessbevollmächtigte offenbar digitalisierte Daten. Weiterlesen