Der Streit über ordnungsgemäße Rechnungen bei der USt wird immer unübersichtlicher. Klärung für die Praxis ist nicht zu erwarten, weil die Juristen ein Tummelfeld komplizierter Gedanken aufbereiten. Die Entscheidung des V. Senates des BFH ist dafür ein beredtes Beispiel (V R 62/14). Dabei haben die Richter „alles richtig gemacht“. Nur wer ist schon in der Lage zwischen Festsetzungsverfahren und Billigkeitsverfahren zu unterscheiden!? Immerhin muss sich mit diesen Dingen auch der Praktiker, also der Unternehmer mit seinen Mitarbeitern beschäftigen. Weiterlesen
Fehlerhafte Rechnung! Wie sichere ich den Vorsteuerabzug?
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