Die Umsatzsteuer ist die zweit einkommensstärkste Steuer in Deutschland. Deren Steuererhebung ist anfällig, da neben der wiederholt begangenen Steuerhinterziehung der treuhänderisch einbehaltenen Steuer vor allem die steuerehrlichen Unternehmer mit den logistischen und rechtlichen Anforderungen zu kämpfen haben. Denn der Unternehmer trägt das Risiko der rechtlich richtigen Bestimmung der abzuführenden Umsatzsteuer, deren fristgemäßen Abführung sowie des Nachweises der Berechtigung zum Vorsteuerabzug.
Richtige Entscheidung des EuGH
Der EuGH hat aus meiner Sicht im Urteil v. 21.11.2018 – Rs. C-664/16 „Vadan“ (NWB VAAAH-03378) im Ergebnis richtig entschieden. Zwar hat der Fiskus ein berechtigtes Bedürfnis nach Überprüfung und Kontrolle, jedoch sind auch die besonderen Belange des Unternehmers zu beachten, der für den Staat das Risiko der Erhebung der Steuer als eine Art zwangsverpflichteter Verwaltungshelfer übernimmt. Weiterlesen