Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz -FEG- (vom 15.08.2019, BGBl 2019 I S. 1307) ist am 1.3.2020 in Kraft treten. Dies ist ein wichtiges Datum für die Integration von Flüchtlingen und Migranten in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Wichtig ist aber auch, dass das Gesetz jetzt bürokratiearm umgesetzt wird – sonst verpufft die Zielsetzung.
Hintergrund
Trotz globaler Handelskonflikte und Brexit: Zwei Drittel der deutschen Unternehmen bezeichnen nach DIHK-Umfragen den Fachkräftemangel als größte Wachstumsbremse, also eine zu geringe Zahl an Ausbildungs- und qualifizierten Arbeitskräften. Schuld daran sind vor allem demografische Veränderungen mit langfristig zu geringen Geburtenraten und einer veränderten Alterspyramide. Da die Fachkräftenachfrage nur bedingt durch Personen gedeckt werden kann, die sich bereits in Deutschland aufhalten (also Deutsche, Unionsbürger und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltsrecht), kommt der zunehmenden Ansprache und Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten immer größere Bedeutung zu. Mit einem Migrationspaket rund um das FEG will der Gesetzgeber nun Abhilfe schaffen (BT-Drs. 19/8285) – ich habe bereits berichtet. Das Migrationspaket umfasst neben dem FEG insgesamt neun Einzelgesetze und Verordnungen. Das am 1.3.2020 in Kraft getretene FEG hat folgende Schwerpunkte: Weiterlesen