Ehegatten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Partners beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Im Jahre 2021 ist ein monatliches Einkommen von über 470 EUR insoweit schädlich.
Kürzlich hat das LSG Baden-Württemberg entschieden, dass Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung als Einkommen zu werten sind und folglich die Beitragsfreiheit über die Familienversicherung entfällt, wenn die Grenze von 470 EUR pro Monat überschritten wird (Urteil vom 16.10.2020, L 4 KR 3586/19). Weiterlesen