Gut gedacht ist nicht immer auch gut gemacht. Ein Steuerpflichtiger hatte aus beruflichen Gründen eine doppelte Haushaltsführung begründet. Für die Familienheimfahrten durfte er den ihm zur Nutzung überlassen Firmenwagen nutzen. Mit seinem Arbeitgeber hatte er den Deal, dass er sich an den Kosten für Privatfahrten mit 10 Cent pro Kilometer beteiligt.
Sie wissen…
Zahlt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber für die Privatnutzung des Fahrzeugs, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten, ein Nutzungsentgelt so mindert dies den geldwerten Vorteil der Nutzungsüberlassung. Insoweit fehlt es an der Bereicherung des Arbeitnehmers und damit an der Grundvoraussetzung für das Vorliegen von Arbeitslohn. Weiterlesen