Auch die Finanzämter bedienen sich der um sich greifenden Fake News. Der Begriff mag „neu“ sein, aber nicht die Art, wie die Finanzämter versuchen, berechtigte Einsprüche der Steuerberater und der Steuerbürger „wegzuwischen“. Offensichtlich haben die Finanzämter die Tragweite und Bedeutung des Vorlagebeschlusses des Nieders. FG an das BVerfG nicht erfasst (7 K 83/16, Az. BVerfG 2 BvL 3/17). Weiterlesen
Fake News bei der Finanzverwaltung
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