Angenommen, Sie und Ihr Nachbar haben Ihre Arbeitsplätze im Zentrum einer Großstadt. Sie mieten einen Parkplatz an, erhalten die Parkgebühren aber von ihrem Arbeitgeber erstattet. Ihr Nachbar kann von vornherein einen Parkplatz kostenlos nutzen. Nehmen wir weiter an, dass die Parkgebühren und der Wert des kostenlos nutzbaren Parkplatzes bei jeweils 100 Euro im Monat liegen.
Würden Sie es dann als gerecht empfinden, wenn Sie die Kostenerstattung Ihres Arbeitgebers der Lohnsteuer (und der Sozialversicherung) unterwerfen müssen, während Ihr Nachbar keinen Cent versteuern muss? Dass Sie also am Ende des Monats 40 oder 50 Euro weniger in der Tasche haben als Ihr Nachbar? Und der Nachbar möglicherweise nur zehn Schritte vom Parkplatz bis ins Bürogebäude gehen muss und Sie vielleicht 500 Meter zurücklegen müssen?
Nun, gerecht ist das wohl nicht. Richtig ist es aber schon.
Zum Hintergrund: Arbeitnehmer dürfen ihre Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nur mit der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Damit sind alle gewöhnlichen Aufwendungen abgegolten, und zwar auch die Parkgebühren für das Abstellen des Kraftfahrzeugs während der Arbeitszeit. Weiterlesen