Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 (Kfz mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) ist nicht umsatzsteuerfrei. Nachdem der EuGH bereits entsprechend entschieden hat, ist der BFH dem mit Urteil vom 23.5.2019 gefolgt. Danach handelt es sich beim Fahrunterricht um sog. spezialisierten Unterricht, nicht aber um die Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen wie es für den umsatzsteuerfreien Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnend ist (EuGH-Urteil vom 14.3.2019, Rs. C-449/17; BFH-Urteil vom 23.5.2019, V R 7/19).
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Fahrschulunterricht umsatzsteuerpflichtig
Mit gerade veröffentlichtem Urteil hat der EuGH entschieden, Fahrschulunterricht nicht als Schulunterricht von der Umsatzsteuer zu befreien. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass steuerfreier Schulunterricht (wohl) nur an allgemeinbildenden Schulen erfolgen könne. Weiterlesen
Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen – Auch für eine GmbH?
Die Entwicklungen rund um die Umsatzsteuerbefreiung für Lehrer und Dozenten stagnieren derzeit etwas. Als Ursache lässt sich leicht die bekannte Behäbigkeit des Gesetzgebers identifizieren. Das gibt in der Zwischenzeit allerdings der Rechtsprechung Gelegenheit, eine zielführende Schneise ins Regelungsdickicht zu schlagen.
Durchaus klärungsbedürftig erscheint etwa die Frage, ob die Steuerbefreiung für Privatlehrer nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie auch auf juristische Personen Anwendung findet. Die Finanzverwaltung verneint dies (natürlich). Zur Begründung wird ein „historisches Begriffsverständnis“ angeführt. Da die Finanzverwaltung solche Behauptungen ja ohnehin nie empirisch untermauert, muss man sich letztlich auch nicht die Mühe machen, das zu kommentieren. Vermutlich hat man schlicht übersehen, wie weit man in der Historie für dieses Argument zurückgehen muss. Irgendwann in der Menschheitsgeschichte glaubte man ja schließlich auch, die Erde sei eine Scheibe. Weiterlesen
Finanzgericht: Doch keine Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung für Lehrer und Dozenten?
Vor acht Wochen hatte ich über die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Steuerpflicht von Fahrschulumsätzen berichtet. Voraussichtlich morgen veröffentlicht das Gericht nun sein Urteil, oder besser Urteilchen. Weiterlesen
Umsatzsteuerbefreiung: Rückschlag für (Fahr-)Lehrer
Das Finanzgericht Niedersachsen hat nach heutiger Hauptverhandlung die Steuerbefreiung für Umsätze aus Fahrschulunterricht (Klassen A, B) verneint. Die Richter ließen erkennen, dass sie keine Vergleichbarkeit zum Unterricht an allgemeinbildenden Schulen annehmen. Maßgeblich soll die Sicht des Durchschnittsverbrauchers sein. Dieser erwarte vom Unterricht keine Allgemeinbildung, sondern die Fahrerlaubnis. Revision wurde zugelassen und soll auch eingelegt werden. Mehr dazu in Kürze.