Corona-Schutzschirm für Lieferketten bis 30.6.2021 verlängert

Am 4.12.2020 haben sich die Bundesregierung und die Warenkreditversicherer auf eine Verlängerung des Schutzschirms für Lieferketten verständigt. Die deutsche Wirtschaft kann sich bereits auf die Verlängerung des Schutzschirms bis zum 30.6.2021 einstellen – wenn die EU-Kommission zustimmt.

Hintergrund

2019 wurden von Deutschland Waren im Wert von 1.327,6 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 1.104,1 Milliarden Euro importiert. Infolge der Globalisierung ist auch die Beschäftigung in Deutschland in hohem Maße auf offene Märkte und internationalen Handel angewiesen: Rund 28 Prozent der deutschen Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt vom Export ab, im verarbeitenden Gewerbe sogar 56 Prozent.

Exportgeschäfte werden regelmäßig durch private Exportkreditversicherungen abgesichert. In Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie muss allerdings zusätzlich der Staat durch staatliche Exportkreditgarantien einspringen. Bereits am 30.3.2020 hatten BMF und BMWi beschlossen, dass ab April bis Ende 2020 Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können. Damit konnten insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden. Darüber habe ich bereits hier im Blog berichtet (s. Corona-Krise: Bund beschließt Erweiterung der Exportkreditgarantien).  Mit dem Schutzschirm will die Bundesregierung in Form einer Staatsgarantie verhindern, dass Unternehmen in der Covid-19-Pandemie Gefahr laufen, auf unbezahlten Rechnungen ihrer in- und ausländischen Kunden sitzenzubleiben, wenn diese der Krise zum Opfer fallen. Für eine Exportnation wie Deutschland ist das überlebenswichtig.

Was wurde jetzt beschlossen? Weiterlesen