Die für viele eingeschworene Europäer als mit tiefer Erschütterung wahrgenommene Volksbefragung zum Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU liegt nun bereits über zwei Jahre (Juni 2016) zurück. Am 29.3.2017 wurde der Europäische Rat von der Absicht UKs zum Austrittsbegehren informiert. Dadurch ist das formelle Verfahren des Art. 50 EUV zum Austritt aus der Union eingeleitet worden. Es verbleiben nach der Mitteilung zwei Jahre Zeit, sich über die Austrittsmodalitäten einig zu werden. Das Zeitfenster schließt sich mithin im März kommenden Jahres. Dabei stellt sich die Frage nach dem Stand zum Austrittsverfahren. Weiterlesen
Brexit-Steuerbegleitgesetz – Konkretisierung der Austrittsfolgen des Vereinigten Königreichs aus der EU
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