Am 5.7.2024 ist die von EU-Parlament und Ministerrat beschlossene EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) verkündet worden und tritt noch im Juli 2024 in Kraft. Welche Folgen hat das für deutsche Unternehmen?
Hintergrund
Ich hatte wiederholt im Blog berichtet: Seit 1.1.2023 gilt in Deutschland zum Schutz von Arbeits- und Menschenrechten sowie Umweltstandards in Lieferketten das Lieferkettengesetz (LKSG; BGBl 2021 I S. 2159). Auf EU-Ebene hatte man sich im Dezember 2023 bereits auf eine EU-Lieferketten-RL (CSDDD) geeinigt, die über die das deutsche LKSG hinausgeht. Das EU-Parlament hat am 24.4.2024 der modifizierten EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) zugestimmt. Mit der erfolgten finalen Zustimmung des Ministerrats ist der formale Rechtssetzungsprozess auf EU-Ebene abgeschlossen. Am 5.7.2024 ist nun die CSDDD im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden (ABl. 2024, S. 58 v. 5.7.2024). Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach Verkündung in Kraft, also noch im Juli 2024. Jetzt muss Deutschland – wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten auch – innerhalb von zwei Jahren die CSDDD in deutsches Recht umsetzen, also bis spätestens Juli 2026.
Stufenweise Umsetzung der CSDDD
Die CSDDD tritt für Unternehmen in der EU stufenweise wie folgt in Kraft: Weiterlesen