Die Erben eines ab dem 17.08.2015 im Ausland verstorbenen Deutschen können sich möglicherweise wundern. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt die neue europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO). Für den deutschen „Mallorca-Rentner“ kann spanisches Erbrecht gelten! Das kann z.B. auch für die Erben eines Deutschen gelten, der längere Zeit im EU-Ausland arbeitet!
Leichter erben in Europa – die neue EU-ErbVO
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