Aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte gibt Anlass auf die Notwendigkeit der richtigen Finanzierung hinzuweisen. Aufwendungen, die mit einer Einkunftsart objektiv und sachlich zusammenhängen, sind als Erwerbsaufwand generell abzugsfähig. Dagegen sind Aufwendungen der Lebensführung nicht abzugsfähig. Klar, diese Posten müssen getrennt werden. Praxis trifft auf Theorie! Weiterlesen
Richtig finanzieren – Finanzierungsmix vermeiden!
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