Aus Sicht der Steuerpflichtigen gilt es grundsätzlich einen gewerblichen Grundstückshandel zu vermeiden. Dennoch muss klar sein, dass dieser auch schon bei Verkauf eines Grundstücks entstehen kann. Dies gilt auch, wenn das Grundstück bereits langjährig im Besitz ist!
Ganz aktuell hat der BFH mit Urteil vom 15.1.2020 (Az: X R 18/18 und X R 19/18) einen gewerblichen Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstücks erkannt. Weiterlesen