BFH bestätigt: Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung auch ohne erste Tätigkeitsstätte

Mit seinem aktuellen Urteil vom 12.07.2021 (VI R 27/19) hat der BFH entschieden, dass die Verpflegungspauschalen im Fall einer Mahlzeitengestellung auch dann zu kürzen sind, wenn der Steuerpflichtige nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt. Das richtungsweisende Urteil ist eine schlechte Nachricht für alle Arbeitnehmer, die ohne ortsfeste Tätigkeitsstätte ihre Arbeit an Bord von Fahrzeugen ausführen und bei mehrtägiger Abwesenheit vom Wohnort von ihrem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung unentgeltlich verpflegt werden.

Die Entscheidung im Überblick

Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nach Maßgabe des § 9 Abs. 4a EStG als Werbungskosten abziehbar. Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig, sind nach § 9 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG für die dem Arbeitnehmer entstandenen beruflichen Mehraufwendungen Verpflegungspauschalen anzusetzen. Auch Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte können bei längerer beruflicher Auswärtstätigkeit Verpflegungspauschalen beanspruchen. Weiterlesen

Erste Tätigkeitsstätte oder aus zwei mach eins

In den letzten Monaten hat der BFH mehrfach zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte geurteilt, nun auch bei einem Gerichtsvollzieher. Ich möchte Ihnen das Urteil kurz vorstellen und vorweg sagen, dass ich die Entscheidung in der Sache zwar einerseits nachvollziehen kann, mich andererseits aber angesichts der Argumentation ein gewisses Unbehagen beschleicht, denn der BFH schafft es, aus zwei Tätigkeitsstätten eine zu machen und folglich den Abzug von Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen zu verweigern (Urteil vom 16.12.2020, VI R 35/18). Weiterlesen

Verpflegungsmehraufwand: Wo hat ein Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte?

In zwei aktuellen Urteilen hat der BFH erklärt, welche Anforderungen an eine „erste Tätigkeitsstätte“ zu stellen sind, damit ein Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann.

Hintergrund

Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist gemäß § 9 Abs. 4a S. 1 EStG zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale nach Satz 3 anzusetzen. Es liegen dann Werbungskosten vor, die die Einkommensteuerlast mindern. Der durch das Gesetz zur Änderung des Reisekostenrechts  vom 20.2.2013 (BGBl I 2013, 285) neu eingefügte und in § 9 Abs. 4 S. 1 EStG definierte Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ ist an die Stelle des bisherigen unbestimmten Rechtsbegriffs der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ getreten.

Wie definiert der BFH die „erste Tätigkeitsstätte“? Weiterlesen

Fahrten von Leiharbeitern zur Tätigkeitsstätte nur mit der Entfernungspauschale abziehbar?

Die seit dem Jahre 2014 geltende Rechtslage zu Reisekosten und zur Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte sorgt immer wieder für Streitigkeiten. Äußerst umstritten sind nach wie vor einzelne Fälle rund um Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer. Mit zwei Urteilen aus dem Jahre 2019 (VI R 36/16 und VI R 6/17) hatte der BFH zwar versucht, für Klarheit zu sorgen, doch offenbar ist ihm dies nicht zur Gänze gelungen.

Jedenfalls lässt ein Urteil des Niedersächsischen FG vom 28.5.2020 (1 K 382/16) aufhorchen, das viele Zeitarbeitnehmer betreffen dürfte. Weiterlesen

Erste Tätigkeitsstätte: Vermieter kann nur Entfernungspauschale abziehen

Die Deckelung von Fahrtkosten auf die Entfernungspauschale ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entsprechend anzuwenden. Hierdurch sollen Nicht-Arbeitnehmer dem Arbeitnehmer gleichgestellt werden. Da der Vermieter außerhalb arbeitsrechtlicher Weisungen selbstbestimmt über die Häufigkeit seiner Fahrten zu den Vermietungsobjekten bestimmt, ist er dem Arbeitnehmer nicht wirklich vergleichbar. Dies wirft bei der entsprechenden Ermittlung seiner ersten Tätigkeitstätte Auslegungsfragen auf, da der Gesetzeswortlaut auf das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis zugeschnitten ist. Daher kommt der Frage, wie regelmäßig der Vermieter einzelne Objekte aufgesucht hat, eine große Bedeutung zu.

Vermieter in Selbstverwaltung statistisch häufig anzutreffen

Nach Zahlen des Eigentümerverbands Haus & Grund werden 66 % der Mietwohnungen in Deutschland von Privatpersonen vermietet. Fährt der Vermieter häufig selbst zum Vermietungsobjekt stellt sich die Frage, ob diese – unzweifelhaft durch die Vermietungseinkünfte veranlassten – Fahrten als Reisekosten mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer oder nur gedeckelt auf die Entfernungspauschale als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Finanzgericht Köln findet Lösungsansatz Weiterlesen

Nur halbe Entfernungspauschale bei Rückfahrt an anderem Tag

Es kann vorkommen, dass Hin- und Rückfahrt zu und von der Arbeitsstätte, genauer gesagt der ersten Tätigkeitsstätte, an verschiedenen Tagen stattfinden – dass also die Rückfahrt von der Arbeit erst am folgenden Tag erfolgt. Die Frage ist, ob dann die Entfernungspauschale jeweils nur zur Hälfte oder je einmal pro Hin- und Rückweg berücksichtigt wird. Weiterlesen

Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen

In einem aktuellen Urteil hat sich der BFH zur Frage positioniert, für wie viele Arbeitstage die Entfernungspauschale zu berücksichtigen ist, wenn der Arbeitnehmer die Hin- und Rückfahrt zur bzw. von der ersten Tätigkeitsstätte an zwei unterschiedlichen Arbeitstag durchführt.  Diese Streitfrage hat ihre Bedeutung erst im Schlepptau der sog. Reisekostenreform 2014 erhalten. Erst durch die gesetzliche Normierung der ersten Tätigkeitsstätte, die bereits durch die arbeitsrechtliche Zuordnung des Arbeitgebers zu einem Betriebsteil begründet wird, entsteht die Frage nach der Höhe der Entfernungspauschale. Dabei ist der Umfang der tatsächlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers im Betriebsteil unbeachtlich. Dienstantritt oder Fahrzeugübernahme vor Ort sind ausreichend. Zuvor sind entsprechende Sachverhalte regelmäßig als Auswärtstätigkeit eingeordnet worden. Eine regelmäßige Arbeitsstätte lag insoweit nicht vor. Der Werbungskostenabzug war daher nach Reisekostengrundsätzen in Höhe von 0,30 € für die tatsächlichen Fahrten möglich. An welchem Tag der Hin- bzw. Rückweg vom Dienst angetreten wurde, war hierbei gleichgültig. Weiterlesen

Taxi als öffentliches Verkehrsmittel? BFH muss entscheiden

Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich 30 Cent pro Entfernungs-Km als Werbungskosten abziehbar. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel darf ebenfalls die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, dürfen aber diese geltend gemacht werden. Fraglich ist, ob auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt.

Zwar hatte das FG Düsseldorf dies mit Urteil vom 8.4.2014 (13 K 339/12 E) bestätigt. Das bedeutet: Taxikosten sind – wie öffentliche Verkehrsmittel – über die Entfernungspauschale hinaus mit den tatsächlichen Aufwendungen absetzbar. Allerdings sind Zweifel aufgekommen, nachdem der BFH die Frage im Urteil vom 15.11.2016 (VI R 4/15) ausdrücklich offengelassen hatte. Im Jahre 2018 hatte dann auch das Thüringer FG entschieden, dass ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt und demnach die vollen Kosten zum Abzug zugelassen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist seinerzeit die Revision zugelassen worden; diese ist aber offenbar seitens der Finanzverwaltung nicht eingelegt worden (Urteil vom 25.9.2018, 3 K 233/18). Die Sache schien damit erledigt zu sein. Weiterlesen

Arbeitsrechtliche Zuordnung von AN: Wann es zum Konflikt zwischen Lohnsteuer und Gewerbesteuer kommt

Seit der Reisekostenreform 2013 wird durch dienst- oder arbeitsrechtliche Weisungen des Arbeitgebers bestimmt, ob und an welchem Ort Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte begründen. Diese Regelungssystematik hat der BFH in ersten Urteilen inzwischen bestätigt (Az: VI R 27/17, VI R 40/16 und VI R 12/17).

Was zunächst Lohn- und Einkommensteuer des Arbeitnehmers beeinflusst, wirkt sich auch im Rahmen der Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags des Arbeitgeber-Unternehmens aus. Denn der Zerlegungsmaßstab der Gewerbesteuer sind die Arbeitslöhne, die in den einzelnen Betriebsstätten des Gewerbebetriebs gezahlt wurden. Ergeben sich bei der Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte Zweifel, steht auch ein Fragezeichen hinter dem Zerlegungsmaßstab der Gewerbesteuer. Weiterlesen

Hat ein Versicherungskaufmann eine erste Tätigkeitsstätte?

Außendienstmitarbeiter sind zumeist daran interessiert, dass der Sitz ihres Arbeitgebers steuerlich nicht als erste Tätigkeitsstätte gewertet wird. Denn dann können sie ihre Fahrtkosten mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrt-Km abziehen und die Verpflegungspauschalen werden ihnen gewährt, wenn sie mehr als acht Stunden von ihrer Wohnung abwesend sind.

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