Bescheinigung der Krankenkasse prüfen!

Die Beiträge zur Krankenversicherung sind mit Hilfe des BVerfG (2 BvL 1/06) durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung in Bezug auf die Basisversicherung voll abzugsfähig ab 1.1.2010. Erstattungen der Beiträge mindern den abzugsfähigen Betrag. Das FG Rheinland-Pfalz hat sich mit den insbesondere bei gesetzlichen Krankenkassen „üblichen“ Bonuszahlungen beschäftigt. Nicht jede Bonuszahlung mindert den Beitrag zur Krankenversicherung! Weiterlesen