Sommerferien: Ab in den Urlaub! Oder doch erst noch die Einkommensteuererklärung?

Steuerpflichtige, die eine Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 abgeben müssen, sollten die Erklärungsfrist im Blick behalten – sonst droht ein Verspätungszuschlag. Wann aber enden die Fristen für die Einkommensteuererklärung 2023?

Hintergrund

In diesen Tagen beginnen auch in den letzten Bundesländern die Sommerferien – Zeit die Koffer für den langen Sommerurlaub zu packen. Aber was muss vorher noch alles erledigt werden? War da nicht noch was mit der Einkommensteuererklärung für 2023? Wer eine Einkommensteuererklärung verspätet beim Finanzamt abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO).

Wer muss für 2023 eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Arbeitnehmer, deren Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, müssen nur in den gesetzlich bestimmten Fällen (§§ 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG; § 39e Abs. 5a EStG) eine Einkommensteuererklärung abgeben. Liegt keiner der gesetzlichen Veranlagungsgründe vor, hat ein Arbeitnehmer aber die Möglichkeit, eine Einkommensteuerveranlagung für 2023 zu beantragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG); diese freiwillige Einkommensteuerveranlagung ist dann nicht fristgebunden. Weiterlesen