Schon häufiger habe ich kritisiert, dass vom BFH irgendwann einmal aufgestellte Regeln, Grenzen oder pauschale Annahmen von der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten mitunter auch noch nach Jahrzehnten ohne jegliche Untersuchung weiter angewandt werden, obwohl sich die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Zwischenzeit umfassend geändert haben (siehe zum Beispiel „Tantieme: Steuerliche Angemessenheits-Regelungen sind dringend reformbedürftig“). Zugegebenermaßen habe ich dabei in der Regel den Blickwinkel des Steuerberaters.
Heute möchte ich aber einen anderen Punkt beleuchten, bei dem ich mir möglicherweise den Unmut der Berufskollegen zuziehe: Es geht um den Erdienbarkeitszeitraum für die Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer. Zuletzt im Urteil vom 20.07.2016 (I R 33/15), bei dem es um eine Unterstützungskasse ging, hat der BFH noch wie folgt entschieden: Weiterlesen