Wenn der Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis benötigt wird, übersendet das Nachlassgericht zunächst einmal einen mehrseitigen Fragebogen in dem alle Wertgegenstände des Nachlasses und die Schulden aufzuführen sind. Hintergrund des Formulars: Die Gebühren für die Erteilung von Erbschein und Co. richten sich nach der Höhe des Nachlasses und dieser soll mittels des Fragebogens festgestellt werden.
Gebühren für den Erbschein aufgrund der Angaben der Erbschaftsteuererklärung!
Kommentar