Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers.
Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll. Weiterlesen