Kürzlich habe ich in einem Blog-Beitrag ein aktuelles Urteil des BFH vorgestellt, wonach die die Erbfallkostenpauschale gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Höhe von 10.300 Euro nicht einmal den Nachweis voraussetzt, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind (BFH-Urteil vom 1.2.2023, II R 3/20/. („Erbfallkostenpauschale auch ohne Erbfallkosten – das geht!„)
Auch wenn ich es nicht explizit erwähnt habe, so habe ich mir schon damals die Frage gestellt, was denn geschieht, wenn sich die Erben untereinander nicht grün sind und jeder einzelne die Pauschale beansprucht. Weiterlesen