Erstmals hatte der Bundestag am 25.3.2020 mit Wirkung ab 28.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt (BGBl 2020 I S. 587), die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verleiht, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Der vorerst (?) letzte Bundestagsbeschluss vom 11.6.2021 war die vierte Verlängerung. Zuvor hatte der Bundestag die Feststellung schon am 18.11.2020 sowie am 4.3.2021 verlängert.
Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen beschließt (§ 5 Abs. 1 S. IfSG). Das wäre am 11.9.2021 der Fall.
Weitere Verlängerung politisch umstritten
Erst am 7.9.2021 soll der Bundestag über eine abermalige Verlängerung beraten und entscheiden. Aber nicht mal die Bundesregierung ist sich einig: Während BM Scholz für eine Verlängerung plädiert, weil weiterhin ein rechtlicher Rahmen für weitere Corona-Schutzregeln erforderlich sei, ist BM Spahn dagegen. Aller erforderlichen Anschlussregelungen seien bereits getroffen, sollten weitere Maßnahmen nötig werden, sollten diese auf Länderebene getroffen werden.
Bewertung: Was ist davon zu halten?
Zugegeben: Angesichts neu auftretender Virusvarianten und wieder ansteigenden Inzidenzen ist Vorsicht geboten. Weiterlesen