Auf Vorschlag der EU-Kommission hat das EU-Parlament am 14.11.2024 gebilligt, das Anwendungsdatum der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben. Unternehmen haben jetzt mehr Zeit, um sich auf die Anforderungen der Entwaldungsverordnung vorzubereiten.
Zielsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche größer als die EU – durch Entwaldung verloren gegangen sind. Der EU-Verbrauch macht etwa 10 % der weltweiten Entwaldung aus. Palmöl und Soja sind für mehr als zwei Drittel davon verantwortlich.
Die vom EU-Parlament am 19.4 2023 verabschiedete Entwaldungsverordnung (EUDR v. 9.5.2023, ABL. L 2023, 150/206) zielt deshalb darauf ab, den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen. Mit dem Ansatz verbindlicher, unternehmerischer nachhaltiger Sorgfaltspflichten soll mit der neuen EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten sichergestellt werden.
Dazu regelt die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Dafür soll die Entwaldung im Zusammenhang mit dem EU-Verbrauch von Erzeugnissen aus Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Gummi, Holzkohle und bedrucktem Papier verhindert werden.
Das betrifft auch deutsche Unternehmen! Weiterlesen