Das Landgericht München I hat zwei Klagen (v. 28.4.2021 – 15 O 7232/20 und 15 O 10858/20) gegen den Freistaat Bayern abgewiesen, die auf Schadenersatz von Einnahmeausfällen nach staatlichen, coronabedingten Schließungsanordnungen gerichtet waren.
Da bereits weitere Zivil- und Landgerichte ähnlich entschieden haben stellt sich auf Bundesebene die Frage: Sollte in der Corona-Krise das Entschädigungsrecht angepasst werden? Weiterlesen