Am 18.11.2020 haben Bundestag und Bundesrat das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen (BT-Drs. 19/23944). Hierbei wird auch die Entschädigungsregelung des § 56 Abs.1a IfSG wird bis zum 31.3.2021 verlängert. Um Eltern während der Corona-Pandemie mehr zu unterstützen, erhalten eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen.
Gleichzeitig soll eine entsprechende Entschädigung ermöglicht werden, wenn Personen eine abgesonderte Person betreuen müssen. Weiterlesen