Abfindungen: Koppelung mit betrieblicher Altersvorsorge auch später unschädlich

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind nach der Fünftel-Regelung des § 34 EStG ermäßigt zu besteuern. Allerdings darf die Abfindung grundsätzlich nicht in mehreren Tranchen ausgezahlt werden, sondern muss dem Arbeitnehmer zusammengeballt, das heißt üblicherweise innerhalb eines Jahres, zufließen. Die Tarifermäßigung des § 34 EStG allein bringt bei hohen Abfindungen aber keine nennenswerte Steuerersparnis. Von größerer Relevanz ist da die – teilweise – Einzahlung der Abfindung in eine betriebliche Altersversorgung unter „Mitnahme“ der Steuerbegünstigung nach § 3 Nr. 63 EStG.

Doch die Welt ist nicht einfach und Betriebsvereinbarungen können kompliziert sein (siehe Blog-Beitrag „Tarifbegünstigung für eine „Sprinterprämie – Schwenk der Rechtsprechung“). Weiterlesen

Jobtickets: Gesetzgeber baut Steuerbegünstigung weiter aus

Mit dem JStG 2019 und dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzpakets setzt der Bundesgesetzgeber weitere steuerliche Anreize für die stärkere Nutzung von sog. Jobtickets – sehr zu begrüßen!!

Hintergrund

Jobtickets, also Strecken- oder Netzkarten eines Sondertarifs, die Behörden oder Unternehmen bei Verkehrsunternehmen erwerben und ihren Mitarbeitern entgeltlich oder unentgeltlich für Fahrten mit dem öffentlichen Personenverkehr weitergeben, sind wegen gewährter Sonderkonditionen, Tarifrabatten oder Erweiterungen des Leistungspakets eine beliebte Form der Mitarbeiterbindung. Seit 2019 sind Jobtickets steuerfrei, mindern jedoch die Entfernungspauschale. Die Steuerbegünstigung gilt auch für Privatfahrten im ÖPNV, das heißt das Jobticket kann auch in der Freizeit eingesetzt werden. Der Steuervorteil entfiel bislang allerdings, wenn der Ticketzuschuss des Arbeitgebers als Entgeltumwandlung gewährt wird.

Das ändert sich ab 2020: Nach dem JStG 2019 kann auch ein im Wege der Entgeltumwandlung finanziertes Jobticket pauschal mit 25 Prozent versteuert werden, und dies bei gleichzeitigem Verzicht auf die Minderung der Entfernungspauschale.

Was gilt im Einzelnen? Weiterlesen

Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersversorgung ab 2019 – Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist bereits zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist, hat  aber auch ab dem 1.1.2019 noch wichtige Neuerungen, die von den Arbeitgebern umzusetzen sind.

Die Beitragsersparnis auf Entgeltumwandlungen (konkret wenn der Arbeitgeber seine Anteile an Sozialversicherungsbeiträgen einspart) müssen nach § 1a Abs. 1a BetrAVG für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem 1.1.2019 zugunsten seines Beschäftigten an die betroffene Versorgungseinrichtung weitergegeben werden (Hinweis: bei bestehenden Entgeltumwandlungen vor dem 1.1.2019 gilt eine Frist zum 1.1.2022).

Die Zuschusspflicht hat enorme praktische Auswirkungen, da nahezu jeder Arbeitnehmer einen generellen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat und somit grundsätzlich auch einen Anspruch auf den neuen Zuschuss hat.

Bestehen Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber?

Ja, in mehrfacher Hinsicht: Weiterlesen