Kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Grundstücksenteignung

Die Enteignung eines Grundstücks ist keine Veräußerung und stellt somit kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG dar. Folglich ist eine Entschädigung für die Enteignung auch innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums nicht steuerpflichtig. Dieses erfreuliche Urteil hat der BFH am 23.7.2019 gefällt (IX R 28/18).

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Februar 2019

An dieser Stelle wieder drei ausgewählte Verfahren. In diesem Monat geht es um das private Veräußerungsgeschäft, die Frage ob Abgeltungsteuer oder doch die tarifliche Einkommensteuer zum Zuge kommt und ob auch Handwerkerleistungen in der Werkstatt des Handwerkers zu einer Steuerermäßigung führen können. Weiterlesen

Kein privates Veräußerungsgeschäft bei Enteignung

Sofern eine Immobilie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach der Anschaffung wieder veräußert wird, liegt grundsätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Voraussetzung ist jedoch, dass auch tatsächlich eine Veräußerung stattgefunden hat. Weiterlesen

Enteignung ist kein privates Veräußerungsgeschäft

Der I. Senat des FG Münster hat in seiner Entscheidung vom 28.11.18 (1 K 71/16 E) konsequent darauf aufmerksam gemacht, dass nicht jede Veränderung des Eigentums bei privatem Grundbesitz innerhalb von 10 Jahren (§ 23 EStG) zu einer Steuerpflicht führt. Weiterlesen