Rentner/innen erhalten in diesen Tagen die Energiepreispauschale (EEP) in Höhe von 300 € auf ihr Konto.
Hintergrund
Als Reaktion auf den dramatischen Energiekostenanstieg hat der Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) eine einmalige steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 € beschlossen, die grundsätzlich über die Arbeitgeber bzw. Dienstherren an Beschäftigte ab Ende September 2022 ausgezahlt wurde. Die wichtigsten Praxisfragen zur EEP hat das BMF in einem gesonderten FAQ beantwortet.
Mit der Ausweitung EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) dämpft der Gesetzgeber ab 1.12.2022 auch bei einer Bevölkerungsgruppe den Energiekostenanstieg, die mit geringeren Altersbezügen mindestens ebenso wie Arbeitnehmer betroffen ist. Weiterlesen