Erst am 16.11.2023 hat der Bundestag der Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV) der Bundesregierung zugestimmt, mit der die Energiepreisbremsen bis 31.3.2024 verlängert werden sollten. Aber noch vor deren Verkündung hat jetzt der Bundesfinanzminister mitgeteilt, dass aus der Verlängerung nichts wird. Was bedeutet das?
Hintergrund
Mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG (BGBl 2022 I S. 2560) und dem Strompreisbremsegesetz – StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) hat der Bund ab Januar 2023 (weitere) Entlastungen bei Erdgas, Fernwärme und Strom auf den Weg gebracht (Jahn, NWB 2022, 3736). Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse gelten im Zeitraum vom 1.3.2023 bis 31.12.2023. Am 16.11.2023 hat der Bundestag der Verordnung der Bundesregierung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen – Preisbremsenverlängerungsverordnung (BT-Drs. 20/9062, BT-Drs.20/9243 Nr. 2.3) mit Änderungen zugestimmt.
Danach werden die zum Jahresende auslaufenden Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme um vier Monate bis 31.3.2024 verlängert, und nicht wie zunächst vorgesehen bis 30.4.2024 (Jahn, NWB 2023 S. 3123); ferner wird die Differenzpreisanpassungsverordnung (DABV v. 17.3.2023, BGBl 2023 I Nr.81) bis 31.3.2024 verlängert.
Aus der Verlängerung der Energiepreisbremsen wird nun nichts: Am 24.11.2023 hat Bundesfinanzminister Lindner mitgeteilt, dass die Preisbremsen nicht verlängert werden, die Förderung also am 31.12.2023 ausläuft.
Warum wird jetzt doch auf die Verlängerung der Energiepreisbremsen verzichtet? Weiterlesen