Update: Energie-Härtefallhilfen bei leitungsungebundenen Energieträgern jetzt doch auch für KMU

Nachdem der Bundestag im Dezember mit den Energiepreisbremsen auch Härtefallhilfen beschlossen hatte, blockierte bislang der Haushaltsausschuss die Mittelfreigabe am KMU für nicht leitungsgebundene Energieträger. Jetzt hat der Bundestag einen Antrag der CDU-CSU-Fraktion zur umgehenden Umsetzung der Härtefallhilfen am 10.2.2023 an den zuständigen Bundestagsausschuss überwiesen.

Hintergrund

Ich habe im Blog berichtet: Nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz – EWSG (BGBl 2022 I S. 2035), das eine Energiekostenentlastung von Unternehmen und Haushalten im Dezember 2022 beinhaltete, hat der Bund mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG (BGBl 2022 I S. 2560) und dem Strompreisbremsengesetz – StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) ab Januar 2023 weitere Entlastungen bei Erdgas, Fernwärme und Strom auf den Weg gebracht. Mit diesen Gesetzen hat der Gesetzgeber aber auch Härtefallregelungen beschlossen, die KMU, Einrichtungen und Haushalte unterstützen sollen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizen.

Haushaltsausschuss blockiert Mittelfreigabe für KMU

Am 25.1.2023 bewilligte der Haushaltsausschuss zwar 375 Mio. Euro für KMU- Härtefallhilfen. Gleichzeitig wurde aber beschlossen, die Härtefallregelungen auf die Entlastung von Strom und leitungsgebundene Energieträger (Gas, Wärme) zu begrenzen und die Härtefallregelung nicht auf leitungsungebundene Energieträger (zum Beispiel Heizöl, Pellets) bei KMU und Kultureinrichtungen auszuweiten. Das war ein Paukenschlag: Obwohl die Ministerpräsidenten/innen der Länder und der Bundeskanzler einig waren, ferner der Bundestag am 15.12.2022 eine umfassende Härtefallregelung beschlossen hat, legt ein (untergeordneter) Ausschuss des Bundestages sein Veto ein und blockiert die Mittelfreigabe.

Bundestag überweist an Ausschuss

Die Reaktion des Haushaltsausschusses hat die Opposition auf den Plan gerufen, die schließlich die Angelegenheit umgehend wieder als Parlamentsangelegenheit im Bundestag aufgerufen hat. Am 10.2.2023 hat sich jetzt der Bundestag abermals mit der Angelegenheit befasst (BT-Drs. 20/5584 vom 10.2.2023).

Nach dem Veto des Haushaltsausschusses kam die Kehrtwende: Es soll nun doch auch bei Öl und Pellets Hilfen für Betriebe bei explodierenden Kosten geben, allerdings sollten für die KMU-Hilfen lediglich zusätzliche 25 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Jetzt hat der Bundestag am 10.2.2023 den Antrag an den Ausschuss überwiesen, der Bundesregierung Folgendes aufzugeben: Weiterlesen