Seit Mitte Mai können Privathaushalte zum Ausgleich gestiegener Energiekosten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie z.B. Heizöl oder Pellets beantragen. Doch nach kurzer Zeit zeigt sich: Wer offline ist, schaut mitunter „in die Röhre“.
Hintergrund
Im Zuge der im Dezember 2022 vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Energiepreisbremsen, die seit Januar 2023 gelten, hat der Bund für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Pellets oder andere Brennstoffe sog. Härtefallhilfen auf den Weg gebracht, die von den Ländern administriert werden. Der Bund stellt hierfür bis zu 1,8 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.
Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Erstattet werden 80% der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt Ich habe hierzu bereits im Blog berichtet (link). Seit kurzem können die Härtefallhilfen über die Länder beantragt werden, die auch das Antragsverfahren im Einzelnen regeln. Detailfragen zur Härtefallhilfen für Privathaushalte hat das BMWK in gesonderten FAQ beantwortet, die bundeseinheitlich gelten und auch auf die Internetseiten der Länder verlinken.
IT-basiertes Antragsverfahren bereitet Vielen Probleme
Die Antragstellung erfolgt über die Länder bzw. deren Bewilligungsstellen unter Nutzung der Online-Plattform des jeweiligen Landes (BMWK-FAQ Ziff. 3.1., 3.3.). In einigen Ländern erfordert die Anmeldung im Online-Antragsportal ein ELSTER-Zertifikat (siehe z.B. BayWiMi-FAQ Ziff.4.1), das viele (noch) nicht haben und folglich erst beantragen müssen – das kann mehrere Wochen dauern. Weiterlesen