Was haben Steuerberater und Notärzte gemeinsam?

Die Deutsche Bahn würde vermutlich eine Durchsage machen, „Aufgrund von Verzögerungen im Betriebsablauf kommt es zu Verspätungen.“ Immer mehr habe ich den Eindruck, dies gilt auch für uns. Es sind zwar tolle Begriffe wie „Bürokratieentlastungsgesetz“ im Umlauf, aber wenn sich eines seit meinem Examen fortwährend bestätigt hat: Unser Gesetzgeber kann nur Verschlimm-Bessern!

In meinen Händen halte ich gerade ein Informationsblatt mit dem Titel „Hamburg droht der Praxenkollaps“. Seit langem beklagen sich Ärzte über die zunehmende Bürokratie und den Verwaltungsaufwand, bei dem keine Zeit mehr für ihr Kerngeschäft bleibt, die Behandlung von Patienten. Immer mehr empfinde ich wie sie.

Das Drama um das Wachstumschancengesetz ist wohl nicht zu überbieten. Auch die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer ist mal wieder ein Schlag ins Gesicht. Sie reiht fügt sich schön an mein „Lieblingsbeispiel“ der Energiepreispauschale an. Diese 300 Euro haben uns seinerzeit zwei Wochen Mehrarbeit durch Weiterbildung, die technische Umsetzung, die Einzelfallprüfung aller abzurechnenden Mitarbeiter und die Erfassung und Weiterleitung aller geänderten Einkommensteuervorauszahlungsbescheide gekostet. Ein Irrsinn! Weiterlesen

Datenimport unter ELSTER: Das Verklicken kann teuer werden

Wer seine Steuererklärung digital erstellt, zum Beispiel mittels ELSTER, beginnt wohl oft damit, dass er zunächst die Daten des Vorjahres einspielt. Wer hat schon Lust, alle Daten, die ja bereits im Vorjahr eingegeben wurden, neu einzutragen? Im Anschluss werden die Daten, soweit erforderlich, mit den Zahlen des aktuellen Jahres überschrieben. Dann noch ein Klick und – schwupps – ist die digitale Erklärung beim Finanzamt angekommen. Irgendwann kommt der Steuerbescheid. Wenn das Finanzamt keine Änderungen vorgenommen hat, entsprechen die Bescheiddaten den Eintragungen in der Erklärung. Was aber, wenn man eine Zahl des Vorjahres irrtümlich nicht mit dem aktuellen Wert überschrieben hat, dieser Fehler weder dem Steuerpflichtigen noch dem Finanzamt auffällt und der Bescheid unanfechtbar geworden ist? Und dieser Wert – zu allem Übel – auch noch dazu führt, dass man eine zu hohe Einkommensteuer entrichten muss?

Antwort: Pech gehabt. Weiterlesen

Digitale Grundsteuererklärung: Es wird immer abstruser

Heute möchte ich Ihnen zum obigen Thema einen Schildbürgerstreich erster Güte vorstellen: In meinem Blog-Beitrag „Digitale Grundsteuererklärung: Ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung“ habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Zeile 41 verzweifelt gesucht habe.

Nun kommt die Lösung: Weiterlesen

Update Corona-Finanzhilfen: Dezemberhilfe kann beantragt werden!

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember kann seit 23.12.2020 beantragt werden. Bei der Auszahlung müssen sich Antragsteller aber weiter in Geduld üben.

Hintergrund

Mit dem MPK-Beschluss vom 13.12.2020 werden die zunächst bis zum 20.12.2020 befristeten Beschränkungen und Schließungsverbote für die Zeit vom 16.12.2020 bis 10.1.2021 verlängert. Schon für die Zeit bis 20.12.2020 wurde für die von Umsatzausfällen betroffenen Selbständigen und Unternehmen bislang als Ausfallkompensation gezahlte Novemberhilfe in den Dezember 2020 für die Schließungstage verlängert (sog. Dezemberhilfe). Diese Dezemberhilfe wurde – aufgrund der am 13.12.2020 von der MPK beschlossenen Verlängerung der Schließungen bis zum 10.1.2021 (Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 (bundesfinanzministerium.de) für die Dauer der Schließung im Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert – aber nur bis zum 31.12.2020.

Anträge auf Dezemberhilfe ab sofort möglich

Da die erforderliche Antragssoftware noch nicht vorlag, konnten Anträge bislang nicht gestellt werden. Das ist jetzt behoben: Seit 23.12.2020 können über das online-Portal des Bundes Anträge auf Dezemberhilfe gestellt werden (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Weiterlesen

Reibungsverluste bei den Corona-Novemberhilfen für Soloselbständige

Seit 25.11.2020 können die Corona-Novemberhilfen beantragt werden. Soloselbständige können den verlorenen Zuschuss bis 5.000 € sogar ohne Einschaltung eines Dritten selbst beantragen. Die Praxis zeigt aber: Das Beantragungsverfahren funktioniert in vielen Fällen nicht, das dringend benötigte Geld kommt nicht an.

Hintergrund

Die sog. „Novemberhilfe“ richtet sich an Unternehmen, die durch die Schließung während des Lockdowns light seit 2.11.2020 betroffen sind. Einen Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfe können Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen stellen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird, beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unternehmen können bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Nach dem Beschluss der MPK vom 25.11.2020 wird die Novemberhilfe anteilig auch für den Zeitraum des verlängerten Lockdowns bis 20.12.2020 gezahlt.

Die Antragstellung für die Novemberhilfe läuft auch bei Soloselbständigen über dieselbe Plattform wie bei der Überbrückungshilfe, die Antragstellung ist seit 25.11.2020 über zugelassene Dritte möglich, die Dezemberhilfe kann erst im Dezember 2020 beantragt werden. Bereits im November sind erste Abschlagszahlungen erfolgt, die bei Soloselbständigen bis zu 5.000 € betragen.

ELSTER-Verfahren mit Tücken Weiterlesen