Wer sich der Mühe unterzieht und für seinen Dienstwagen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, muss dennoch alle Kosten einzeln und belegmäßig nachweisen – so der eiserne Grundsatz. Anders als bei der Nutzung eines privaten Kfz für Dienstreisen ist auch eine Schätzung von Treibstoffkosten nicht erlaubt. Das FG München hatte im Jahre 2018 entschieden, dass eine Schätzung von Aufwendungen selbst dann nicht in Betracht kommt, wenn der Arbeitgeber die Kosten seiner Dienstwagen nicht im Einzelnen erfasst hat und es dem Arbeitnehmer daher nahezu unmöglich ist, die Aufwendungen zu belegen (Urteil vom 29.1.2018, 7 K 3118/16). Doch jüngst hat ebenjenes FG München ein Urteil gefällt, das von dem Grundsatz des Einzelnachweises ein Stück weit abrückt (Urteil vom 16.10.2020, 8 K 611/19). Weiterlesen
Fahrtenbuchmethode bei Dienstwagen: Schätzung von Benzinkosten möglich?
Kommentar