Handel auf Online-Plattformen: BMF veröffentlicht Umsatzsteuer-Bescheinigung

Ab 1.1.2019 gelten für Betreiber elektronischer Marktplätze im Onlinehandel besondere Aufzeichnungspflichten. Für Unternehmen aus Drittländern gilt das ab 1.3.2019, für alle anderen ab dem 1.10.2019. Jetzt hat das BMF u.a. die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG veröffentlicht, die dem Unternehmer als Nachweis gegenüber dem Marktplatzbetreiber dient, dass er steuerlich registriert ist (BMF-Schreiben v. 17.12.2018 – III C 5 – S 7420/14/10005-06).

Hintergrund

Ich habe dazu mehrfach hier im NWB Experten-Blog berichtet: Durch das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (v. 11.12.2018, BGBl 2018 I S. 2338) wird unter anderem § 22f UStG („Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes“) mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Was bedeutet das für Unternehmer? Weiterlesen