Ungewöhnlich, aber wahr: Das BMF hat sich vorab in einem Schreiben zur e-Rechnung bei inländischen B2B-Umsätzen geäußert und damit vor dem Ende des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens einen Standpunkt veröffentlicht.
Hintergrund
Die e-Rechnung ist auf dem Vormarsch und wird für inländische B2B-Umsätze mit dem Wachstumschancengesetz im UStG festgeschrieben. Mithilfe von Übergangsregelungen soll die e-Rechnung dann ab 2028 im gesamten B2B-Bereich verpflichtend Anwendung finden.
Ungewöhnlicherweise hat nunmehr das BMF bereits vor dem Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erste Hinweise dazu verlautbaren lassen – und zwar aufgrund von Anfragen der Verbände. Weiterlesen