Bundeskabinett will E-Auto-Absatz mit Steueranreizen ankurbeln

Die Bundesregierung hat am 4.9.2024 beschlossen, das sog. Steuerfortentwicklungsgesetz um eine Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge zu ergänzen, ferner den Vorteil der Dienstwagenbesteuerung für reine Elektro-Fahrzeuge zu erweitern. Hilft das dem Absatz von E-Autos entscheidend weiter?

Hintergrund

Die deutsche Automobilindustrie war über Jahrzehnte ein zentrales Zugpferd der deutschen Wirtschaft, das Beschäftigung im Inland, Wachstum und damit Wohlstand in der deutschen Volkswirtschaft sichert. Doch der einstige Musterknabe ist zum Patienten geworden, die Absatzzahlen gehen zurück, vor allem angesichts der Verschiebungen auf den Weltmärkten, vor allem in China und Indien.

Ein „Dienstwagen“ gilt steuerlich als geldwerter Vorteil, der zum Einkommen zählt, das wiederum über die Steuerlast entscheidet. Bislang gilt: Ein Dienstwagen mit Verbrennermotor wird mit monatlich einem Prozent des Bruttolistenpreises kalkuliert. Für Elektroautos werden noch bis zum Jahr 2030 lediglich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zur Versteuerung herangezogen, wenn das der Bruttolistenpreis nicht höher als 60.000 Euro (seit 1.1.2024 70.000 Euro) ist. Ist der E-Dienstwagen in der Anschaffung teurer, zählen 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil.

Für Hybridfahrzeuge gelten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls vergünstigende Regelungen. Wird ein Hybridfahrzeug als Dienstwagen gewählt, zählen monatlich 0,5 Prozent seines Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil. Das Fahrzeug muss extern aufladbar sein (also nur Plug-in Hybride), der CO2-Ausstoß darf höchstens 50 Gramm pro Kilometer betragen und die rein elektrische Reichweite muss bei mindestens 60 Kilometern liegen (ab dem Jahr 2025 mindestens 80 Kilometer).

Hinzukamen in der Vergangenheit staatliche Kaufprämien für E-Autos, die allerdings für gewerbliche Halter zum 1.9.2023 auslief. Seitdem ist der Einbruch bei Neuzulassungen von E-Autos dramatisch. Nach veröffentlichten Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes vom August 2024 fiel mit 27.000 Neuwagen diese Antriebsart um fast 70 Prozent hinter die Zahlen des Vormonats zurück. Nur noch knapp 14 Prozent der Neuzulassungen waren batterieelektrische Autos.

Inhalt der steuerlichen Förderinitiative für E-Autos Weiterlesen

Lehren aus Wirecard (10) – Wirtschaftsprüfer als Opfer, oder wie?

Dringender Reformbedarf der Abschlussprüfung

„Wirtschaftsprüfer fürchten Reputationsschaden durch Fall Wirecard.“ – Eine Schlagzeile aus dem Handelsblatt vom 30. September 2020.


Die Branche der Wirtschaftsprüfer ist nicht die Einzige, deren Image durch den Bilanzskandal bei Wirecard leidet. Auch der deutsche Kapitalmarkt, deutsche Institutionen und vor allem Start-ups in der FinTec-Branche leiden auch. Am härtesten trifft es vor allem die Ehrlichen, wie beispielsweise Gründer, die mit ihrer Geschäftsidee die digitale Transformation vorantreiben möchten. Sie werden zwar vielleicht niemals in den DAX aufsteigen, aber dafür ihr Geschäftsmodell auf ehrliche Weise aufbauen wollen.

„Whistleblower warned EY of fraud at Wirecard four years before the collapse” – Eine Schlagzeile aus der Financial Times – auch vom 30. September 2020. Wie war das noch mit dem Image der Wirtschaftsprüfer? Weiterlesen

Steuerlichen Förderung von Elektromobilität und dessen Anreizwirkungen

Die Finanzverwaltung äußert sich (erneut) zu Begünstigungen im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung von Elektromobilität. Sie aktualisiert dazu das BMF-Schreiben aus dem Jahr 2016/2017 mittels BMF-Schreiben vom 29.09.2020. In Einklang mit der Verlängerung der steuergesetzlichen Begünstigungsmaßnahmen durch das JStG 2019 bis zum 31.12.2030 dehnt auch das BMF den Anwendungszeitraum der Regelungen des BMF-Schreibens entsprechend bis zum 31.12.2030 aus.

Nach § 3 Nr. 46 EStG sind das Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers (Ladestrom) sowie die Überlassung von betrieblichen Ladevorrichtungen an Beschäftigte zur privaten Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Zudem kann ein geldwerter Vorteil pauschal mit 25 Prozent versteuert werden (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG), wenn der Arbeitgeber Ladevorrichtungen für die Nutzung außerhalb des Betriebs übereignet oder Zuschüsse für den Erwerb und die Nutzung von Ladevorrichtungen leistet. Beide bereits seit 2017 geltenden Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität wurden im JStG 2019 um 10 Jahre bis zum 31.12.2030 verlängert. Im aktuellen BMF-Schreiben vom 29.09.2020 wird u.a. der Katalog der begünstigten Fahrzeuge (bisher Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge sowie E-Bikes/Pedelecs) nunmehr auch auf die Elektrokleinstfahrzeuge erweitert (insbesondere Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer Geschwindigkeit von 6 bis 20 km/h; z.B. elektrische Roller). Das BMF weist darauf hin, dass die Steuerbefreiung nicht für Ladestrom an Geschäftsfreunde des Arbeitgebers und deren Arbeitnehmer sowie Kunden des Arbeitgebers greift. Weiterlesen

Gesetzgeber will das das Gesetz zur Mitteilung von Steuergestaltungen „missbrauchen“

Fachautoren, die die derzeit geplanten steuerlichen Änderungen kommentieren oder vorstellen, müssen besonders wachsam sein. Wie wir alle wissen, lag seit längerer Zeit ein Regierungsentwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität vor. Zwischenzeitlich gab es Änderungsanträge, die nicht mehr zählbar waren. Ende letzter Woche immerhin wurde dann das Ergebnis der Arbeit des Finanzausschusses präsentiert: 150 Seiten Beschlussempfehlungen plus 61 Seiten Bericht. Und der Bundestag hat das Gesetz entsprechend verabschiedet. So weit, so gut.

Plötzlich hagelt es zu Beginn dieser Woche weitere Änderungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und SPD – als hätte es die Einigung im Finanzausschuss niemals gegeben. Seltsam, aber nun gut: Das kann passieren und es ist das Recht des Bundestages und seiner Fraktionen.

Aber: Unterbringen will man die neuen Vorschläge allen Ernstes im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Weiterlesen

Verzicht auf Steuerfreiheit als umweltpolitische Rettung – Kommt die Korrektur einer unsinnigen Regelung zu Jobtickets?

Einige Arbeitgeber, so auch das Land Hessen, gewähren ihren Bediensteten kostenfrei ein Jobticket. Dabei bestand bis 2018 die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber, so dass die begünstigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen echten Anreiz hatten, ohne weitere Abwägung der individuellen Vorteilhaftigkeit das Jobticket anzunehmen und zu nutzen.

Der Steuergesetzgeber hatte ab dem Jahr 2019 das Jobticket steuerfrei gestellt. Das erspart dem Arbeitgeber zwar die Pauschalversteuerung. Jedoch wird den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Gegenzug die Entfernungspauschale gestrichen. Aus Sicht der Empfänger des Jobtickets führt diese Gesetzesänderung zu einer Steuererhöhung. Diese Problematik hatte ich in einem früheren Blog herausgearbeitet und dabei vielleicht ein weiteres Nachdenken mit ausgelöst. Jetzt scheint sich an der Steuerfront etwas zu tun. Weiterlesen

Update: Freie Fahrt für E-Scooter – Bundesrat gibt grünes Licht!

Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig im Straßenverkehr fahren. Der Bundesrat stimmte am 17. Mai 2019 einer Verordnung der Bundesregierung zu, die den Umgang mit „Elektrokleinstfahrzeugen“ regelt. Wenn die Bundesregierung jetzt die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen schnell umsetzt, kann die Rechtsverordnung noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Hintergrund

Ich hatte bereits berichtet: Mit der Verabschiedung der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV“ hatte das Bundeskabinett am 3.4.2019 rechtlich den Weg frei gemacht für eine „echte zusätzliche Alternative zum Auto und Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr“. Weiterlesen

Förderung der Elektromobilität bei E-Fahrrädern – BMF regelt Detailfragen

Durch das sog. Jahressteuergesetz 2018 (JStG v. 11.12.2018, BGBl 2008 I S. 2338) fördert der Gesetzgeber die Elektromobilität in Deutschland durch Steuerentlastungen. Das ist ein richtiger Anreiz für die Förderung alternativer Antriebstechnologien und ein Signal zur Förderung des Umweltschutzes. Diese steuerliche Förderung gilt auch für die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer.

In einem Anwendungsschreiben vom 13.3.2019 (3 S 233.4./187 u.a.) hat das BMF nunmehr Detailfragen zum Inhalt der Neuregelungen beantwortet. Weiterlesen

Förderung von Elektromobilität und Drahtesel

Der Bundestag hat eine Änderung der Vorschriften über die private Nutzung von Dienstwagen beschlossen und dabei insbesondere Vorteile für sogenannte E-Autos geschaffen. Aber auch E-Bikes und das althergebrachte Muskelkraft-Fahrrad kommen in den Genuss einer Begünstigung. Weiterlesen