Update: Dienstwagenbesteuerung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

Seit 1.1.2019 fördert der Gesetzgeber die E-Mobilität auch im Rahmen einer neuen Dienstwagenbesteuerung. Inzwischen hat das BMF eine wichtige Auslegungsfrage beantwortet: Auf den Zeitpunkt der Fahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber kommt es an!

Hintergrund

Durch das sog.  „Jahressteuergesetz 2018“ (v. 11.12.2018, BGBl 2018 I S. 2338) wurde ab VZ 2019 eine neue Bewertung der privaten Nutzung von Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen mit 40 km Reichweite oder 50 g CO2-Ausstoß je km eingeführt.

Nach der Neuregelung des § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG ist die steuerliche Bemessungsgrundlage, der Bruttolistenneupreis für Fahrzeuge, die ab 1. Januar 2019 angeschafft wurden, zu halbieren. Folglich sind nur 0,5 statt 1 Prozent zu versteuern Ein Anreiz, um auf Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb umzusteigen. Weiterlesen

Nicht warten auf den Koalitionsvertrag, sondern warten wegen des Koalitionsvertrages!

Das Warten auf den Koalitionsvertrag hat lange genug gedauert, dass Warten aus steuerlicher Hinsicht ist nun nach Vorlage des Koalitionsvertrages jedoch noch nicht vorbei. Grund sind die darin gemachten Versprechungen und deren zeitliche Umsetzung.  Weiterlesen