Mit Vollgas zur Elektromobilität – Bund beschließt Ausbau der steuerlichen Förderung

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 über zahlreiche Änderungen im sog. JStG 2019 verabschiedet, die der Bundestag am 7.11.2019 (BT-Drs. 19/13436, 13712, 14873, 14909) verabschiedet hat. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität.

Hintergrund

Das bereits vor Jahren formulierte politische Ziel, in den nächsten Jahren bis zu 1 Mio. Elektrofahrzeuge in den Verkehr bringen zu wollen, hat die Bundesregierung durch ein Maßnahmenpaket an die Automobilindustrie und durch den Infrastrukturaufbau der Ladestationen für E-Fahrzeuge spürbar beschleunigt. Bereits im letzten Jahr – ich hatte Ende 2018 berichtet – hat der Gesetzgeber mit Zustimmung des Bundesrates (BR-Drs. 559/18 v. 23.11.2018) durch das sog. JStG 2018 eine Reihe von Steuervorteilen für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge, ferner für betriebliche Elektrofahrräder, beschlossen. Durch das “Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und weiterer steuerlicher Vorschriften“– dem sog. JStG 2019 – (Grunddrucksache BT-Drs. 19/13436) will der Bund nunmehr weitere steuerliche Anreize für mehr Elektromobilität in Deutschland setzen.

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