Wie riskant das Russland-Geschäft für den deutsch-russischen Agrar-Konzern Ekosem ist, hatten wir im ersten Teil der neuen Serie genauer angeschaut. Im zweiten Teil zu Ekosem gehen wir nun der Frage nach, worauf EY als Vorgänger des derzeitigen Abschlussprüfers bereits seit einigen Jahren – und damit vor Ausbruch des Ukraine-Krieges – hingewiesen hat.
Risiken im Abschluss
Im Bestätigungsvermerk des Geschäftsberichtes 2017 findet sich ein besonderer Hinweis, bei dem EY als Abschlussprüfer auf das bestandsgefährdende Risiko des Agrarkonzerns hingewiesen hat (§ 322 Abs. 2 Satz 3 HGB). Dieser Hinweis muss in einem separaten Abschnitt erfolgen und wird mit der Überschrift „wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ versehen.
Warum dies bei Ekosem der Fall war? Weiterlesen