Die Verordnung für sogenannte E-Scooter ist am 15. Juni 2019 bundesweit in Kraft getreten (ElektrokleinstfahrzeugeVO – eKFV- v. 6.6.2019, BGBl 2019 I S.756). Sie dürfen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h auf Radwegen, Radstreifen oder – falls diese nicht vorhanden sind – Straßen fahren.
Seit der Einführung gibt es Ärger: Schwere Unfälle mit Knochenbrüchen, wildes Parken und Stolperfallen – Städtetag und Verbände warnen vor einem Chaos und einem E-Scooter-Infarkt. Müssen strengere gesetzliche Regeln her? Weiterlesen