Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus „Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler“ steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. So das Urteil des BFH v. 10.06.2020 – V R 16/17.
Das Thema wurde hier im Blog schon aufgegriffen – in meinem Beitrag werde ich aber auf weitere Aspekte eingehen. Stichwort und Frage zugleich: Künstlersozialabgabe? Weiterlesen