Ist eine Steuerschuld erst einmal festgesetzt, kann man sich der Begleichung nur noch schwerlich entziehen. Anders als im Bürgerlichen Recht kann das Finanzamt ohne weiteres zur Vollstreckung greifen. Doch nicht immer ist das auch rechtmäßig. Wie also kann man sich gegen unberechtigte Vollstreckungsbemühungen wehren? – Teil 2
Kann keine Verständigung mit dem Finanzamt erzielt werden, bleibt nur noch der Griff zum förmlichen Rechtsbehelf. Wegen der Dringlichkeit kommt dabei vordergründig Eilrechtschutz in Betracht. Möglich sind zwei unterschiedliche Ansätze. Weiterlesen